Jeder Pflegebedürftige hat das Anrecht auf eine zusätzliche Betreuung und Entlastungsleistung nach §45b SGB XI. Dies bedeutet das jeden Monat 131€ zur Verfügung stehen, über die ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden kann um verschiedene Unterstützungen, außerhalb der reinen Pflegesachleistung zusätzlich zu erbringen. Z.B. Hauswirtschaftliche Hilfen, Sozialarbeiten, Begleitung zu Behörden Ärzten etc.
Hinweis: Diese Gelder werden nicht an die Pflegebedürftigen oder privaten Pflege Personen ausgezahlt, sondern können nur von zugelassenen Diensten erbracht und abgerechnet werden.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.