§ 36 SGB XI, hier sind die Pflegesachleistungen in Pflegegraden und deren finanzieller Ausgleich geregelt. In erster Linie durch die Kranken und Pflegekassen finanziert. Allerdings sind die Leistungen aus den Pflegegraden nur eine Art Teilkaskoversicherung und kann somit leider nicht die Kosten für einen realen Pflegebedarf decken.
Somit entstehen Zusatzkosten, die entweder von den Klient*innen selber getragen werden müssen oder durch die Bezirksämter (Abteilung Hilfe zur Pflege) bezuschusst bzw. übernommen werden.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung
Ihr evinvia Team