Die Verhinderung und Kurzzeitpflege sind zweit zusätzliche Fördertöpfe, die jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zusteht. Konkret kann ein pflegebedürftiger Mensch frei wählen von wem er gepflegt werden möchte.
Hierzu kann er private Pflegepersonen einsetzen und aus dem Pflegegrad finanzieren.
Bis zu 8 Wochen im Jahr kann die private Pflegeperson von einer Ersatzpflegekraft entlastet werden. Hierzu schütten die Kranken bzw. Pflegekassen, nach Prüfung der Unterlagen 3535€ pro Kalenderjahr aus.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung
Ihr evinvia Team.